Warum wir unsere Kampagne zur Beendigung der Überfischung in der EU fortsetzen
2013 haben sich die Fischereiminister der Europäischen Union auf eine ehrgeizige Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) geeinigt - eine historische Entscheidung, die verbindliche Verpflichtungen beinhaltet, die Überfischung zeitnah zu beenden und die Erholung der Fischbestände zu ermöglichen. Damit wurden die notwendigen politischen Rahmenbedingungen für eine intakte Meeresumwelt, eine rentable Fischereiwirtschaft und lebensfähige Küstengemeinschaften geschaffen.
Warum setzen wir uns weiterhin für ein Ende der Überfischung in der EU ein?
Im Oktober und im Dezember 2014 handelten die europäischen Fischereiminister im Widerspruch zu ihrer eigenen Politik. Der Beschluss von zu hohen Fanggrenzen und die damit billigend in Kauf genommene Fortsetzung der Überfischung verdeutlichte wie mühsam es ist, Veränderungen durchzusetzen. Wie konnte dies geschehen? Die Ministers hatten sich Handlungsspielräume eingeräumt: Sie ermöglichten es, konkrete Maßnahmen bis zu 5 Jahre hinauszuzögern. Nach Abschluss des Reformprozesses machen sie anscheinend einfach weiter wie bisher.
Diese Woche trafen sich die Minister erneut, um über einen Vorschlag der Europäischen Kommission für den ersten einer Reihe mehrjähriger Managementpläne zu beraten, der sich konkret mit der Fischerei in der Ostsee befasst. Im Vorfeld des Treffens am 20. April wurden die Minister daran erinnert, die ehrgeizigen Ziele und das hohe Potential der reformierten GFP in den Verhandlungen anzuerkennen und hervorzuheben. Insbesondere wurden sie aufgefordert, die wichtigsten Ziele der GFP in den Mittelpunkt zu rücken: die Beendigung der Überfischung und die Erholung der Fischbestände – und zwar ohne jegliche Einschränkung.
Obwohl Deutschland und Schweden darauf drängten, das in der GFP formulierte Ziel der Wiederherstellung der Fischbestände in den Plan mit aufzunehmen, einigte sich der Fischereirat auf einen niedrigeren Zielwert. Schlimmer noch, die Minister einigten sich auf Regelungen, die es ihnen gestatten, Fanggrenzen festzulegen, die gegen geltendes Recht verstoßen und auf eine Fortsetzung der andauernden Überfischung hinauslaufen könnten.
Als Reaktion auf die Ergebnisse des Treffens rief die Europäische Kommission den Entscheidungsträgern erneut in Erinnerung, wie wichtig es ist, nachhaltige Fanggrenzen festzulegen. „Zu hoch angesetzte oder überschrittene zulässige Gesamtfangmengen sind eine Ursache der fischereilichen Sterblichkeit, die zu verringerten Erträgen und Einkommen führte", ließ die Kommission in ihrer Erklärung verlautbaren.
Der Fischereirat ist jedoch nicht die einzige entscheidungsbefugte Institution der EU für mehrjährige Managementpläne . Am 28. April hatten die 751 gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments die Möglichkeit, erneut ihre Führungsrolle in der EU-Fischereipolitik unter Beweis zu stellen, indem sie die Position ihres Fischereiausschusses im Hinblick auf den mehrjährigen Managementplan für die Fischerei im Ostseeraum unterstützen und weiter stärkten.
Mit einem klaren Abstimmungsergebnis des Plenums kann das Europäischen Parlaments die nachfolgenden Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, dem Rat und Europäischen Parlament entscheidend beeinflussen.
Entscheidungsträger müssen weiter unterstützt und ermutigt werden, die bereits verabschiedete GFP so umzusetzen, dass die Maßnahmen greifen und sowohl das Leben in den Meeren als auch an den Küsten Nordwesteuropas nachhaltig verbessern.
Uta Bellion leitet das Europäische Meeresprogramm von The Pew Charitable Trusts.