Die EU braucht wissenschaftlich fundierte Fanggrenzen für alle Tiefseebestände
Am 3. Oktober hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zu den Fanggrenzen (auch bekannt als zulässige Gesamtfangmengen oder TACs – Total Allowable Catches) für die von den Fischereifahrzeugen der EU befischten Tiefseefischbestände für den Zeitraum 2015–2016 vorgelegt.
Tiefseefischarten wie Granatbarsch, Grenadierfisch, Blauleng, Zenopsis nebulosa und Cyttus australis sind besonders anfällig für Überfischung, da sie im Vergleich zu vielen anderen Fischarten länger leben, langsamer wachsen, spät heranreifen und nur wenige Jungtiere hervorbringen. Hinzu kommt, dass einige Tiefseefischbestände im Nordostatlantik bereits stark dezimiert sind.
Für die meisten Fischbestände hat die Kommission Fanggrenzen vorgeschlagen, die den wissenschaftlichen Empfehlungen und der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik entsprechen. Dagegen wurden für andere Fischarten, insbesondere Rote Fleckbrasse und Grenadierfisch, Fanggrenzen vorgeschlagen, die – sollten die EU-Fischereiminister zustimmen – nicht ausreichen würden, um diese Bestände zu schützen.
"Pew fordert die EU-Fischereiminister dringend dazu auf, Fanggrenzen für die Tiefseebestände festzulegen, die zu einer Beendigung der Überfischung bis 2015 führen. Ein Überschreiten dieser Frist sollte nur dort gestattet werden, wo Nachweise dafür vorliegen, dass die nötigen Schritte zur Beendigung der Überfischung einer bestimmten Fischart die soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit der betroffenen Fischereiflotten ernsthaft gefährden würden", so Uta Bellion, Direktorin des Europäischen Meeresprogramms von The Pew Charitable Trusts.
Im November wird der Rat der Fischereiminister, der sich aus den für Fischerei zuständigen Ministern der 28 EU-Mitgliedsstaaten zusammensetzt, die vorgeschlagenen TACs prüfen. Es steht den Ministern frei, im Zuge dieser Beratungen Änderungen an den vorgeschlagenen Fanggrenzen zu beschließen.
Seit Januar 2014 beraten die Fischereiminister auch über einen Vorschlag der Europäischen Kommission in Bezug auf die Gewässer des Nordostatlantiks, der strikte Fanggrenzen für Tiefseearten, Umweltverträglichkeitsprüfungen und den schrittweisen Abbau der destruktivsten Fangmethoden, wie etwa der Grundschleppnetzfischerei, vorsieht.
"Die EU-Fischereiminister sollten umgehend Maßnahmen zum Schutz einiger der am stärksten gefährdeten Meereslebewesen und Ökosysteme beschließen", betont Bellion. "Wir rufen Italien, das momentan die EU-Präsidentschaft innehat, dazu auf, bei diesen Themen eine Vorreiterrolle einzunehmen."
Zu Beginn dieses Jahres kam eine in der US-amerikanischen Fachzeitschrift Proceedings of the National Academy of Sciences veröffentlichte Studie zu dem Schluss, dass die Grundschleppnetzfischerei für die Ökosysteme der Tiefseeböden weltweit eine massive Bedrohung darstellt. Die Fangmethode wird laut der Studie "unweigerlich dazu führen, dass in weiten Teilen des Kontinentalabhangs verwüstete Fauna und zerstörte Meereslandschaften zurückbleiben".