Fortschritte und Verzögerungen: Trends bei den EU-Bemühungen um ein Ende der Überfischung

Mit Näherrücken der Frist könnte 2018 für die Nachhaltigkeitsverpflichtung entscheidend sein.

Fortschritte und Verzögerungen: Trends bei den EU-Bemühungen um ein Ende der Überfischung
Wittlinge (Merlangius merlangus), kleine Fische aus der Familie der Kabeljaue, auf dem Fangdeck eines Trawlers vor der Anlandung. Jüngste Fortschritte in der EU bei der Festlegung von Fanggrenzen im Einklang mit wissenschaftlichen Empfehlungen geben Anlass zur Hoffnung, dass die Überfischung bis Ablauf der schnell näher rückenden Frist 2020 beendet wird.
Monty Rakusen/Getty Images

Erst kürzlich hat Karmenu Vella, EU-Kommissar für Umwelt, Maritime Angelegenheiten und Fischerei, bei unserer Pew-Konferenz nachdrücklich für die Vorteile einer nachhaltigen Fischerei geworben. In seiner Abschlussrede betonte er, dass „die Beendigung der Überfischung unter ökologischen, sozialen und sogar unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist“ und schloss daraus, dass „die Frage nicht lautet, ob wir es uns leisten können zu handeln, [sondern] wie wir es uns leisten können, nicht zu handeln.“

Diese Eindringlichkeit ist zu begrüßen und sollte den Standpunkt der Europäischen Kommission bei der Vorbereitung der Empfehlungen für die Fanggrenzen des kommenden Jahres beeinflussen – ein Prozess, der jeden Sommer mit der Veröffentlichung der „Mitteilung“ der Kommission über Fangmöglichkeiten beginnt. Nach unserer Analyse vom Februar hat der Rat der Fischereiminister bei der Festlegung der Fanggrenzen für 2018 erhebliche Fortschritte darin gemacht, den Empfehlungen der Wissenschaftler zu folgen. Erstmals seit der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) 2013 setzte der Rat die Mehrheit der Fangquoten im Einklang mit wissenschaftlichen Empfehlungen fest – nach zweitägigen Marathonverhandlungen bis in die Nacht, in denen Kommissar Vella die Minister an ihre Verpflichtungen gemäß der GFP erinnerte.

Doch trotz dieser Fortschritte setzte der Rat 44 % der Fanggrenzen für 2018 oberhalb der veröffentlichten Empfehlungen der Wissenschaftler an und hielt sich mit Informationen zur Begründung dieser Entscheidung recht bedeckt. Auch stellte die Kommission in ihrem jüngsten Bericht zur Umsetzung der GFP fest, dass die Überfischung weiterhin andauert. Im letzten vom Bericht erfassten Jahr 2016 wurden mindestens 41 % der Bestände zu stark befischt. Bis 2020, der durch die GFP festgelegten Frist für die Beendigung der Überfischung in EU-Gewässern, verbleiben nur noch zwei Jahre, und es liegt noch ein Berg von Arbeit vor den Fischereiministern.

Dennoch geben zunehmende Fortschritte bei den Entscheidungen Anlass zum Optimismus. Laut Kommissar Vella sehen die Fischereiminister, in deren Macht es steht, die Überfischung zu beenden, zunehmend die zwingende Notwendigkeit hierfür ein. Bedeutet dies nun freie Fahrt für Nachhaltigkeit?

Das bleibt abzuwarten. Gerade jetzt befinden wir uns in einem entscheidenden Jahr für das EU-Fischereimanagement: Kommissar Vella wird vor dem Ablauf seiner Amtszeit letztmals an den Entscheidungen über Fanggrenzen mitwirken; auf der Tagung des Fischereirates im November werden die Fanggrenzen für Tiefseebestände für 2019 sowie für das Fristjahr 2020 festgelegt; und die EU-Gesetzgeber müssen die letzten Maßnahmen zur Umsetzung der Anlandeverpflichtung gemäß der GFP erlassen.

Ein aktueller Bericht zeigt große Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen, die auf eine nachhaltige Fischerei hinarbeiten. Im Mittelmeer ist die Überfischung beispielsweise erheblich schwerwiegender als im Nordostatlantik. Innerhalb Nordeuropas schneiden einige Gebiete besser ab als andere, indem sie sich bei der Festlegung der Fanggrenzen an die Empfehlungen der Wissenschaftler halten. Wir hoffen, dass die 2018 getroffenen Entscheidungen diese Diskrepanz verringern und dass das gesamte Fischereimanagement in der EU wissenschaftlichen Empfehlungen folgen wird. 

Regional passgerechte Mehrjahrespläne sollen eigentlich sicherstellen, dass jedes Gebiet die GFP-Vorgaben erfüllt. Die bisher vereinbarten Pläne für die Ost- und Nordsee sowie der jüngste Vorschlag der Kommission für die Westlichen Gewässer werden diesem Anspruch jedoch nicht gerecht. Denn in vielen Fällen erlauben ihre schablonenhaften Vorgaben den Fischfang über die gesetzlichen Grenzen hinaus und verhindern so das Erreichen der GFP-Ziele. Diese Pläne können auch Verwirrung unter Wissenschaftlern stiften, da die politischen Entscheidungsträger wissenschaftliche Einrichtungen gleichzeitig auffordern, die Fortschritte anhand des einen Bezugspunkts zu bemessen, während sie bei der Anforderung von Empfehlungen zu Fanggrenzen einen anderen Bezugspunkt zugrunde legen.

Diese systematische Verwässerung des Anspruchs der Reforminhalte von 2013 ist besorgniserregend. Umso wichtiger ist es daher, dass Entscheidungsträger in diesem Jahr transparent darlegen, inwiefern ihre Beschlüsse – gepaart mit den wissenschaftlichen Empfehlungen – zum Erreichen der politischen Ziele der EU beitragen. Die Dringlichkeit, die Überfischung zu beenden, rückt deutlicher in den Fokus als je zuvor, und die diesjährigen Beschlüsse könnten über Erfolg oder Misserfolg der EU bei Einhaltung der 2020-Frist  entscheiden. Wir werden die Ergebnisse der Ratstagungen der Fischereiminister im Oktober, November und Dezember genauestens in Augenschein nehmen. Auch fordern wir die Minister bereits jetzt eindringlich auf, die wissenschaftlichen Empfehlungen zu befolgen, damit die EU von den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Vorteilen einer überwundenen Überfischung profitieren kann.

Andrew Clayton leitet die Bemühungen der Stiftung „The Pew Charitable Trusts“, die Überfischung in Nordwesteuropa zu beenden.

Erst kürzlich hat Karmenu Vella, EU-Kommissar für Umwelt, Maritime Angelegenheiten und Fischerei, bei unserer Pew-Konferenz nachdrücklich für die Vorteile einer nachhaltigen Fischerei geworben. In seiner Abschlussrede betonte er, dass „die Beendigung der Überfischung unter ökologischen, sozialen und sogar unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist“ und schloss daraus, dass „die Frage nicht lautet, ob wir es uns leisten können zu handeln, [sondern] wie wir es uns leisten können, nicht zu handeln.“

Diese Eindringlichkeit ist zu begrüßen und sollte den Standpunkt der Europäischen Kommission bei der Vorbereitung der Empfehlungen für die Fanggrenzen des kommenden Jahres beeinflussen – ein Prozess, der jeden Sommer mit der Veröffentlichung der „Mitteilung“ der Kommission über Fangmöglichkeiten beginnt. Nach unserer Analyse vom Februar hat der Rat der Fischereiminister bei der Festlegung der Fanggrenzen für 2018 erhebliche Fortschritte darin gemacht, den Empfehlungen der Wissenschaftler zu folgen. Erstmals seit der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) 2013 setzte der Rat die Mehrheit der Fangquoten im Einklang mit wissenschaftlichen Empfehlungen fest – nach zweitägigen Marathonverhandlungen bis in die Nacht, in denen Kommissar Vella die Minister an ihre Verpflichtungen gemäß der GFP erinnerte.

Doch trotz dieser Fortschritte setzte der Rat 44 % der Fanggrenzen für 2018 oberhalb der veröffentlichten Empfehlungen der Wissenschaftler an und hielt sich mit Informationen zur Begründung dieser Entscheidung recht bedeckt. Auch stellte die Kommission in ihrem jüngsten Bericht zur Umsetzung der GFP fest, dass die Überfischung weiterhin andauert. Im letzten vom Bericht erfassten Jahr 2016 wurden mindestens 41 % der Bestände zu stark befischt. Bis 2020, der durch die GFP festgelegten Frist für die Beendigung der Überfischung in EU-Gewässern, verbleiben nur noch zwei Jahre, und es liegt noch ein Berg von Arbeit vor den Fischereiministern.

Dennoch geben zunehmende Fortschritte bei den Entscheidungen Anlass zum Optimismus. Laut Kommissar Vella sehen die Fischereiminister, in deren Macht es steht, die Überfischung zu beenden, zunehmend die zwingende Notwendigkeit hierfür ein. Bedeutet dies nun freie Fahrt für Nachhaltigkeit?

Das bleibt abzuwarten. Gerade jetzt befinden wir uns in einem entscheidenden Jahr für das EU-Fischereimanagement: Kommissar Vella wird vor dem Ablauf seiner Amtszeit letztmals an den Entscheidungen über Fanggrenzen mitwirken; auf der Tagung des Fischereirates im November werden die Fanggrenzen für Tiefseebestände für 2019 sowie für das Fristjahr 2020 festgelegt; und die EU-Gesetzgeber müssen die letzten Maßnahmen zur Umsetzung der Anlandeverpflichtung gemäß der GFP erlassen.

Ein aktueller Bericht zeigt große Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen, die auf eine nachhaltige Fischerei hinarbeiten. Im Mittelmeer ist die Überfischung beispielsweise erheblich schwerwiegender als im Nordostatlantik. Innerhalb Nordeuropas schneiden einige Gebiete besser ab als andere, indem sie sich bei der Festlegung der Fanggrenzen an die Empfehlungen der Wissenschaftler halten. Wir hoffen, dass die 2018 getroffenen Entscheidungen diese Diskrepanz verringern und dass das gesamte Fischereimanagement in der EU wissenschaftlichen Empfehlungen folgen wird. 

Regional passgerechte Mehrjahrespläne sollen eigentlich sicherstellen, dass jedes Gebiet die GFP-Vorgaben erfüllt. Die bisher vereinbarten Pläne für die Ost- und Nordsee sowie der jüngste Vorschlag der Kommission für die Westlichen Gewässer werden diesem Anspruch jedoch nicht gerecht. Denn in vielen Fällen erlauben ihre schablonenhaften Vorgaben den Fischfang über die gesetzlichen Grenzen hinaus und verhindern so das Erreichen der GFP-Ziele. Diese Pläne können auch Verwirrung unter Wissenschaftlern stiften, da die politischen Entscheidungsträger wissenschaftliche Einrichtungen gleichzeitig auffordern, die Fortschritte anhand des einen Bezugspunkts zu bemessen, während sie bei der Anforderung von Empfehlungen zu Fanggrenzen einen anderen Bezugspunkt zugrunde legen.

Diese systematische Verwässerung des Anspruchs der Reforminhalte von 2013 ist besorgniserregend. Umso wichtiger ist es daher, dass Entscheidungsträger in diesem Jahr transparent darlegen, inwiefern ihre Beschlüsse – gepaart mit den wissenschaftlichen Empfehlungen – zum Erreichen der politischen Ziele der EU beitragen. Die Dringlichkeit, die Überfischung zu beenden, rückt deutlicher in den Fokus als je zuvor, und die diesjährigen Beschlüsse könnten über Erfolg oder Misserfolg der EU bei Einhaltung der 2020-Frist  entscheiden. Wir werden die Ergebnisse der Ratstagungen der Fischereiminister im Oktober, November und Dezember genauestens in Augenschein nehmen. Auch fordern wir die Minister bereits jetzt eindringlich auf, die wissenschaftlichen Empfehlungen zu befolgen, damit die EU von den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Vorteilen einer überwundenen Überfischung profitieren kann.

Andrew Clayton leitet die Bemühungen der Stiftung „The Pew Charitable Trusts“, die Überfischung in Nordwesteuropa zu beenden.